Kreditvertrag

Kreditvertrag




 Der Kreditvertrag ist der Abschluss der Kreditanfrage und des Kreditangebotes. Denn der Kreditvertrag ist letztendlich die schriftliche Übereinkunft des Kreditgebers und des Kreditnehmers. Daher muss der Kreditvertrag vom Kreditnehmer persönlich unterschrieben werden. Auf Seiten des Kreditinstitutes müssen zwei Kompetenzträger den Kreditvertrag unterzeichnen! Aufgrund beidseitiger Übereinkünfte kommt ein Kreditvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen. Die erste Willenserklärung zur Abwicklung des Kreditvertrages kann entweder durch das Kreditinstitut oder durch den Kreditnehmer eingeleitet werden. Wurde der Kreditnehmer mittels verbaler Übereinkünfte in seiner Privatwohnung oder am Arbeitsplatz zur Abgabe einer Willenserklärung gezwungen, so kann der Kreditnehmer binnen 2 Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung die Kreditvereinbarung oder den Kreditvertrag widerrufen.

 Im Kreditvertrag werden folgende Punkte erfasst. Dazu gehörten die Namen der Kreditnehmer und Kreditgeber. Die Höhe der Kreditsumme, der Kreditzinssatz sowie die Bearbeitungsgebühr. Ebenso muss im Kreditvertrag die Laufzeit des Kredits detailliert angeben sein. Auch die Rückzahlung des Kredits ist ein Bestandteil des Kreditvertrages. Da die Höhe der Rückzahlung in Ratenbeträgen einen bedeutenden Bestandteil der Kreditlaufzeit ausmacht. Außerdem werden im Kreditvertrag Kreditsicherheiten festgehalten. Diese können durch einen Grundbucheintrag bei Immobilien vorgenommen werden. Ebenso sind Kündigungsrechte ein fester Bestandteil des Kreditvertrages. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Kreditnehmer und Kreditgeber aus einem Kreditvertrag aussteigen. Letztendlich ist die Kreditbereitstellung das Ziel einer Kreditinanspruchnahme, daher ist die Kreditbereitstellung Inhalt des Kreditvertrages.