Rückzahlung bei Wertpapieren
Bei einer planmäßigen Rückzahlung kann nicht immer von fest
vorgeschriebenen Zahlungsterminen die Rede sein. Bei planmäßigen
Rückzahlungen von Anleihen gibt es drei Rückzahlungsmöglichkeiten.
Zum Einen kann der Rückzahlungsbetrag in einer Summe
rückerstattet werden. Dabei wird der Nennwert der Wertpapiere in einem
Betrag nach Ablauf der Laufzeit ausbezahlt. In diesem Fall gibt der
Schuldner/Emittent den Rückzahlungszeit vor.
Bei Annuitäten-Anleihen erfolgen die Rückzahlungen in gleich bleibenden
Raten. Diese Ratenzahlungen werden jährlich vorgenommen. Gewöhnlich
setzt die Annuitätenzahlung erst nach 5 bis 8 Jahren Laufzeit ein. Das
bedeutet für den Anleger, dass er mit zahlungsfreien Jahren rechnen
muss. Bei Auslosungsanleihen wird der Gläubiger, welcher die nächste
Auszahlung erhält tatsächlich ausgelost. Normalerweise muss der Anleger
eine tilgungsfreie Zeit in Kauf nehmen, da erst nach einer
vorgeschriebenen Laufzeit die Rückzahlungen erfolgen. Diese
Rückzahlungtermine sind jedoch nicht vertraglich vorgeschrieben und
können zu unterschiedlich aufeinander folgenden Zeitpunkten erfolgen.
Das Auslosungsverfahren wird über Endziffern, Serien- oder
Gruppennummern vorgenommen. Die ausgelosten Nummern (befinden sich
meistens auf den Wertpapieren) werden zum nächsten Rückzahlungstermin
ausbezahlt.
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Außerplanmäßige Rückzahlung Eine außerplanmäßige Rückzahlung kann in einem Anleihe-Vertrag festgehalten werden. Dabei handelt es sich um eine vorzeitige Kündigung des Anleihe-Vertrages durch den Emittenten/Schuldner. Gewöhnlich ist eine außerplanmäßige also fristlose Kündigung der Anleihe erst nach einigen fest vorgeschriebenen Vertragsjahren möglich. Aber auch der Gläubiger kann sich das Recht einräumen lassen einen Anleihe-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht sollte detailliert im Anleihe-Vertrag festgehalten werden. Besonders für finanzielle Notfälle sollte sich ein Gläubiger diese Alternative offen halten.