Zero Bonds

Zero Bonds

 Unter Zero Bonds versteht man Nullkupon-Anleihen. Dabei handelt es sich um Anleihen, die nicht an Zinskupons gekoppelt sind. Der Zinsertrag bei einem Zerobond errechnet sich aus der Differenz zwischen Rückzahlungskurs und dem Kaufpreis des Wertpapiers. Dabei ist der Zinsertrag bis zur Endfälligkeit maßgebend. Wichtig dabei ist, dass der Gläubiger lediglich nur einen Zahlungseingang verbuchen kann. Dabei handelt es sich um den Verkaufserlös im Falle des vorzeitigen Verkaufs oder den Tilgungserlös bei Fälligkeit. Das Kennzeichen des Zero Bonds ist ein enorm hoher Disagio also Abschlag beim Kauf. Wird der Zero Bond ausbezahlt, so ist sein Wert gewöhnlich bei 100 % also pari. Abhängig von Laufzeit, Schuldnerbonität und Kapitalmarktzins wird der Emissionskurs unter den Rückzahlungskurs festgelegt.
Das Hauptmerkmal eines Zero Bonds ist ein einmaliger fester Ertrag in der Zukunft. Das ist aber nur der Fall, falls der Anleger seinen Zero Bond nicht vor Ende der Laufzeit verkauft. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei dem Erlös um einen Zinsertrag zum Fälligkeitszeitpunkt. Sollten jedoch die Zero Bonds eines Anlegers vor Fälligkeit eingelöst werden, so wird der Ertrag in zwei Kategorien aufgesplittert. In diesem Fall reden wir von der eigentlichen Wertsteigerung und dem Zinsertrag der Anleihe.

Stripped Bonds

Nicht immer werden Zero Bonds bei Vertragsabschluss erworben. In einigen Fällen können auch aus festverzinslichen Wertpapieren Nullkupon-Anleihen entstehen. Dabei handelt es sich um die Sonderform Stripped Bonds. Werden die Zinskupons, die an eine Schuldverschreibung gekoppelt sind abgetrennt, so entstehen daraus so genannte Stripped Bonds. Bei Wertpapieren, bei denen Hauptschuld und Zinskupon getrennt vermarktet werden, ist auch von Anleihen ohne stetigen Zinsertrag die Rede. Solche Anlagen entsprechen vom Prinzip her den Zero Bonds.